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Traufständiges Wohnhaus stattlicher Größe über einem hohen Sockel in einer Fachwerkkonfiguration aus dem letzten Drittel des 18. Jhs.: an den Eckständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, an den Zwischenständern friesartige Reihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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