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Die Durchgangstrasse der Lindenstraße wird von der Gesamtanlage begrenzt. Dort reihen sich Hofanlagen mittlerer Größe in lockerer Gruppierung aneinander. Besonders bemerkenswert ist der Dorfanger mit seinem alten Baumbestand, der zusammen mit der Kirche eine Gruppe von ortsbildprägender Bedeutung bildet. Weiterhin ist die stattliche Hofanlage Am Breiberg 3 erwähnenswert, die einen markanten Akzent vor der Grenze der Gesamtanlage, dem Breitzbach, setzt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |