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Südwestlich der Ortslage befindet sich als Sachgesamtheit die sog. „Berlitzgrube", 1585 erstmals urkundlich erwähnt. Eine ältere Hofanlage Mitte der 1930er Jahre umgestaltet. Als Sachgesamtheit schützenswert: Wohnhaus in strengem, historisierendem Fachwerkgefüge über Betonsockel, Remisengebäude aus Stampfbeton sowie die unweit gelegene, 1936-38 angelegte Grablege der Familie Treusch von Buttlar mit Umfassungsmauer aus Stampfbeton.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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