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Dreiseitige Hofanlage am Rand der Gesamtanlage mit einem in das Jahr 1690 datierten Wohnhaus in konstruktiver Fachwerkkonfiguration und reichem Dekor. Besonders markant ist die abgefaste Unterkante der Schwelle sowie die den Eckständern eingelegten Taustäbe. Die gegenüberliegende Scheune, eine Ständer-Rähm-Mischkonstruktion, stammt ebenso wie der rückwärtige Teil des Wohnhauses aus der Mitte des 18. Jhs. Stallungen mit massivem Untergeschoss aus dem Ende des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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