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Unterhalb des Ziegenberges befindet sich nordöstlich des Ortes der ehemalige jüdische Friedhof, der vermutlich schon im 18. Jh. angelegt wurde. Der älteste erhaltene Grabstein datiert in das Jahr 1866, der jüngste in das Jahr 1942.
Der Friedhof gehört mit insgesamt 60 Grabstellen, die in drei Reihen angeordnet sind, zu den kleineren Anlagen dieses Typus. Die Grabsteine bestehen bis auf wenige Ausnahmen aus Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |