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Weitläufige Schlossanlage mit ausgedehnten Wirtschaftsgebäuden und stattlichem Herrenhaus.
Das Herrenhaus wurde in den Jahren 1592-1594 innerhalb einer älteren Wehranlage im Auftrag des Burkhart Treusch von Buttlar erbaut. Das Gebäude erhebt sich in massivem Mauerverband in drei Geschossen und wird von einem steil aufsteigenden Satteldach geschlossen. Zugang zu den einzelnen Stockwerken bietet ein in der Mittelachse vorgelagerter Treppenturm über polygonalem Grundriss mit einem abschließenden Fachwerkkranz und einer Laterne, die im Rahmen einer durchgreifenden Renovierung 1930 aufgesetzt wurden. Seitlich wird der Treppenturm von zwei Risaliten flankiert. Somit entsteht ein klar gegliederter Baukörper, dessen aufsteigende Vertikalität besonders betont wird.
Im Inneren befinden sich mit erhaltenen Kaminen aus der Erbauungszeit bemerkenswerte Ausstattungsstücke.
Das Herrenhaus wird von einer Reihe von Wirtschaftsgebäuden umgeben: an der Ostseite befindet sich der ehemalige Pferdestall, das Backhaus, die Schmiede sowie der Schweine- und Schafstall. Auf der Westseite erstreckt sich der ehemalige Kuhstall, mit einer Datierung aus dem Jahr 1548 wohl das älteste erhaltene Gebäude des Hofes, sowie Scheunen und das Sudhaus. Erhaltenswert ist auch die Grundstücksmauer, die die Gebäudegruppe umgrenzt.
Das Schloss in Nesselröden bietet zusammen mit seinen Nebengebäuden eine der bedeutendsten Schlossanlagen der Renaissance an der unteren Werra und ist als ein beispielhaft erhaltener Landadelssitz aus dem Ende des 16. Jhs. schützenswert.
Das Kulturdenkmal Schloss (Herrenhaus, Mauer, Teich, Wirtschaftsbauten) wird um die sie umgebende Wirtschafts- und Parkanlage, die Pläne wohl des 18. Jahrhunderts als historisch zum Schloss gehörig ausweisen, ergänzt, wie sie sich heute noch partiell inmitten der angrenzenden modernen Wohnbebauung zeigt: Nach Süden und Osten durch Straße(n), Mauer und Wirtschaftsbauten begrenzt, nach Westen den Teich umgreifend, sich zwischen modernen Wohnbauten nördlich des Mühlgrabens bis zur Straße erstreckend. Die Sachgesamtheit Schlossanlage ist, besonders in der Sichtachse vom Schloss nördlich über Teich und Mühlgraben in die Landschaft, von Bebauung freizuhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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