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An den straßenseitigen Mauern der Wirtschaftsgebäude des Hofes Nr. 18 befinden sich in den Ausfachungen des Obergeschosses in den Verputz eingelegte Medaillons und Blumenmotive, die vermutlich aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. stammen. Als hervorzuhebendes Sachteil ist der Gebäudeschmuck aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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