Arnsberger Straße 19 - Kirche
Arnsberger Straße 19 - Kirche
Arnsberger Straße 19 - Kirche Altarmensa
Arnsberger Straße 19 - Kirche
Arnsberger Straße 19 - Kirche Taufbecken
Arnsberger Straße 19 - Kirche
Arnsberger Straße 19 - Kirche Grabsteine
Arnsberger Straße 19 - Kirche
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Werra-Meißner-Kreis
Herleshausen
Unhausen
  • Arnsberger Straße 19
  • Im Dorfe
Ev. Kirche
Flur: 3
Flurstück: 24, 55

Dorfkirche an exponierter Stelle mit einerinschriftlichen Datierung am Sockel des Chorturmes aus dem Jahr 1565. 1691 wurden, wie eine Inschrift an der Schwelle des Langhausobergeschosses belegt, die Fachwerkobergeschosse von Langhaus und Turm aufgesetzt.

Der Außenbau besticht durch seine typische Mischform von quer gelagertem Chorturm und lang gezogenem Schiff. In diesem Fall wird sie noch zusätzlich durch den Fachwerkverband der aufgesetzten Stockwerke akzentuiert.

DerInnenraum wird durch eine nahezu ganz umlaufende Empore bestimmt, auf deren durchgehenden Stützen eine hölzerne Rundtonne als oberer Raumabschluss aufsitzt. Die Brüstung der Empore markiert mit den aufgeblendeten Kassetten eine horizontale Raumteilung. Der rechteckig geschlossene Chor wird durch einen rundbogigen Triumphbogen geöffnet. Dort befindet sich eine bemerkenswerte Altarmensa mit einer halbkreisförmig ausgeschnittenen Rundung. Diese stammt vermutlich noch aus der Zeit, zu der die Priester hinter dem Altar im Angesicht der Gemeinde das Messopfer vollzogen. Weiterhin ist die hölzerne Kanzel aus dem Jahr 1694 mit besonders reichen Intarsien ebenso wie der steinerne Taufstein mit einem oktogonalen Becken über einem Pfeilerstumpf hervorzuheben. Orgel um 1750 von W.Beyrod. Vor der Kirche befinden sich einige Grabsteine mit figürlichen Motiven aus dem 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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