Bergring 4-8 Gutshof - Wasserburg (Rest)
Bergring 4-8 Gutshof
Bergring 4-8 Gutshof - Schafstall
Bergring 4-8 Gutshof
Bergring 4-8 Gutshof - Herrenhaus
Bergring 4-8 Gutshof abgebrochen 1988
Bergring 4-8 Gutshof - Scheunen
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Werra-Meißner-Kreis
Herleshausen
Willershausen
  • Bergring 4
  • Futtergarten
  • Bergring 6
Schloss
Flur: 7
Flurstück: 20/52, 24/17

Das Willershäuser Schloss ist im Kern eine ehemalige Wasserburg, deren Ursprung in das 13. Jh. zurückreicht. Hiervon zeugen der erhaltene Wassergraben sowie ehemalige Teile der Umwallung. Bauliche Reste dieser Anlage finden sich in dem runden Wehr- und Wohnturm.

Das heutige Herrenhaus, ein verputzter, breitgelagerter Fachwerkbau, stammt vermutlich aus den letzten Jahren des 18. Jhs. Diesem ist in östlicher Richtung ein lang gestrecktes Gebäude mit spätgotischem Untergeschoss in massivem Mauerwerk mit einer inschriftlichen Datierung in das Jahr 1693 vorgelagert. Er wurde von der Familie Treusch von Buttlar erbaut, die das Schloss bis 1757 in Besitz hatte. Später ging es in die Hände der von Kutzleben und von Bibra über.

Zu der ausgewiesenen Sachgesamtheit gehören weiterhin die Wirtschaftsgebäude, die das zentral gelegene Gutshaus umgeben, sowie der Teich und erhaltene Reste der Ummauerung an der nördlichen Grundstücksgrenze. Im südöstlichen Bereich der Anlage befindet sich, deutlich vom Gutsbereich abgesetzt, ein groß dimensionierter Schafstall.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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