Oberer Bergring 1 - Kirche
Oberer Bergring 1 - Kirche
Oberer Bergring 1 - Kirche
Oberer Bergring 1 - Kirche
Oberer Bergring 1 Grabsteine vor der Kirche
Oberer Bergring 1 - Kirche
Oberer Bergring 1 - Kirche
Oberer Bergring 1 - Kirche - Chorfenster -
Oberer Bergring 1 - Kirche Epitaph v. Buttlar
Oberer Bergring 1 Gewölbe Schlußstein mit Wappen v. Buttlar
Oberer Bergring 1 Grabmale vor der Kirche
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Werra-Meißner-Kreis
Herleshausen
Willershausen
  • Oberer Bergring 1
Ev. Kirche
Flur: 8
Flurstück: 90/4

An exponierter Stelle erhebt sich die evangelische Pfarrkirche des Ortes als eine dreischiffige Halle in fünf Mittelschiffjochen und einem abschließenden Rechteckchor. Mit der Kirche ist eine nur undeutlich nachvollziehbare Baugeschichte verknüpft. Um 1250 wurde an gleicher Stelle eine einfache Saalkirche mit einem schließenden Rechteckchor erbaut, über dessen Grundmauern sich der heutige, 1895 wesentlich erhöhte Chor erhebt. Welche Rolle das Servitenkloster Vacha in der Mitte des 15. Jhs. f'ür die Baugeschichte der Kirche spielt, ist nicht gesichert nachvollziehbar. Heute steht die Kirche in einer eigenartigen architektonischen Mischform einer Klosterkirche und mehrschiffiger Hallenkonstruktion vor uns. Der Ordensarchitektur kann die gedrungene Proportion der Schiffe sowie die Pfeiler mit gedrehten Dienstbündeln zugeschrieben werden. Das komplizierte Geflecht der Gewölberippen jedoch, die in den Seitenschiffen durchlaufen, ohne auf die Jochgrenzen Rücksicht zu nehmen, ist typisch für die spätgotische städtische Sakralarchitektur.

Beachtenswerte Ausstattungsgegenstände sind die Kanzel des Jahres 1567, einige Grabsteine aus dem 18. Jh. sowie das Epitaph des Ch.W.Treusch von Buttlar-Brandenfels. Dem nördlichen Seitenschiff wurde um 1700 das heute nicht mehr zugängliche Mausoleum der Familie Treusch von Buttlar angefügt. DerAußenbau der Kirche wird von dem an der Südseite befindlichen Turm geprägt, der 1746 errichtet wurde. An dessen Außenseite sind neben dem Eingangsportal das Maß eines Klafters und einer Elle eingemeißelt. Vor der Kirche befinden sich mehrere Grabsteine aus dein 18./19. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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