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Die Gesamtanlage Wommens erstreckt sich im Gefolge der historischen Bausubstanz im südöstlichen Ortsbereich, wo die Kirche und das Schloss die ortsbildprägenden Baulichkeiten bilden. Entlang der Gerstunger Straße erheben sich zumeist giebelständige Wohnhäuser kleinerer Hofanlagen, ebenso am Kirchrain.
Die Gesamtanlage repräsentiert ein Gefüge historischer Bausubstanz, die sich um das Schloss als Sitz des Grundherren und die Kirche als geistigen Mittelpunkt des Ortes gruppiert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |