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Traufständiges Wohnhaus an ortsbildprägender Ecklage mit markantem Fachwerkgefüge: an den Eck- und Bundständern der Traufseite Mannfiguren mit zusammengedrängten Hals- und Brustriegeln, an der Giebelseite 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. An den Eckständern betonen eingelegte Flachschnitzereien den repräsentativen Charakter des Hauses, das um 1830 errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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