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Traufständiges Wohnhaus in unmittelbarer Nähe zur Kirche mit einer inschriftlichen Datierung in das Jahr 1814. Über einem hohen Sandsteinsockel erwächst das Gebäude in zwei Geschossen mit einer schlichten Fachwerkkonfiguration, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern. An den giebelseitigen Stielen befinden sich diagonal gestaffelte verfestigende Schmuckstreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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