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Um 1800 erbautes traufständiges Wohnhaus auf dem Gutsgelände neben der Kirche in einer konstruktiven Fachwerkkonfiguration mit deutlich hervorgehobenen Mannfiguren. Der Geschossüberstand ist kaum merklich ausgebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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