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Die Gesamtanlage des Ortes Frieda wurde entlang der Bebauung der Leipziger Straße (B 249) installiert. Dort befinden sich repräsentative Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs., die, von einigen Störungen abgesehen, ein einheitliches Ensemble bilden. Mit in die Gesamtanlage einbezogen wurde eine am östlichen Ortsrand gelegene Mühlenanlage mit erhaltenen Wirtschaftsgebäuden, der Kirchplatz mit dem benachbarten Anger sowie die sich von dort aus in südlicher Richtung erstreckende kleinmaßstäbliche Bebauung, die den ältesten Bereich des Ortes markiert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |