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Zwei Wohnhäuser einer Mühlenanlage. Das kleinere, zweigeschossige Gebäude ist in das Jahr 1757 datiert und zeigt ein lebhaftes Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eckständern. Das dreigeschossige Wohnhaus wurde in der Mitte des 19. Jhs. in konstruktivem Fachwerkraster erbaut. Die Kunstmühle stellte seit 1852 Wachstuch her, das die wirtschaftliche Ausgangsbasis des heute auf ein Gelände angesiedelten Industriebetriebes bildete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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