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Das Wohnhaus dieser Hofanlage mit seinem lebhaften Fachwerkgefüge aus Mannfiguren an den Eck- und Bundständern im Obergeschoss und hervorgehobenen Schmuckformen ist als typischer Vertreter der historischen Bebauung des Hochfeldes aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Kulturdenkmal. Die Torpfosten sind in das Jahr 1857 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |