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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Frieda
Innerhalb der ursprünglichen Ringbebauung rund um die alte Kirche wurde das ehemalige Schulgebäude 1896 in unmittelbarer Nachbarschaft zur neuen Kirche errichtet. Über einem Sandsteinsockel erhebt sich das Erdgeschoss in massivem Backsteinmauerwerk, darüber ein Fachwerkgeschoss in konstruktivem Gefüge mit Backsteinausfachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |