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Das in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. erbaute Wohnhaus mit aufgesetztem Kniestock und regelmäßig gebildetem Gerüstraster zitiert mit den Mannfiguren, geschweiften Knaggen und Eckständern mit Taustab und Schnecke Strebefiguren und Schmuckformen aus dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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