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Die Hofanlage der Unter- oder Schlagmühle besteht aus einem in das Jahr 1766 datierten Wohnhaus mit einem abschließenden Krüppelwalmdach und einem Mahlwerkanbau, sowie einer 1799 datierten Scheune und einem jüngeren Wirtschaftsgebäude aus dem 19. Jh. Das Fachwerkgefüge des Wohnhauses zeigt Mannfiguren mit Sturzriegeln an den Eck- und Zwischenständern sowie giebelseitig an den Bundständern gestaffelte Stiele mit geschweiften Fußstreben und hervorgehobenen Schmuck: formen. Als vollständig erhaltene Mühlenanlage ist der Gebäudekomplex aus technischen und geschichtlichen Aspekten erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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