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Als Markierung des Endes der historischen Ortslage erhebt sich das giebelständige Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 18. Jhs. in zwei Geschossen mit lebhafter Fachwerkkonstruktion: besonders hervorgehoben wird die Traufseite zum Landwehr mit kräftigen Mannfiguren an den Eckständern und durch den von Bügen gestützten Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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