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Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. mit Wirtschaftsgebäuden und Gesindehaus. Wohnhaus in zwei Geschossen mit klarer Fachwerkkonstruktion, in das abgewalmte Satteldach eingefügtes Zwerchhaus mit Mansarddach.Wirtschaftsgebäude mit massivem Untergeschoss und aufgesetzter Fachwerkkonstruktion. Im rückwertigen Bereich des Hofes ist ein Gesindehaus erhalten, dessen Erdgeschoss eine Scheune, das Obergeschoss eine Wohnung beherbergt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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