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Das giebelständige Wohnhaus in zwei Geschossen ist vollständig verputzt. Seine Lage in der Straßenzeile, die stattliche Größe sowie der deutlich hervorgehobene Geschossüberstand deuten auf ein Fachwerkgebäude, das vermutlich in der zweiten Hälfte des 18. Jhs. erbaut wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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