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Prächtiges, am Sturz der Eingangstür datiertes Wohnhaus aus dem Jahr 1817
mit 3/4-Streben, Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern, dazwischen konvergierende Fußstreben an den von geschosshohen Stielen gerahmten Bundständern mit ausgezogenen Nasen. Als oberer Abschluss des Gebäudes dient ein mit Gauben besetztes Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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