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Stattliche Hofanlage mit zwei Wohnhäusern und lang gestreckten Wirtschaftsgebäuden im hinteren Hofbereich. An den giebelständigen Wohnhäusern Mannfiguren, bzw. 3/4-Streben mit geschweiften Fußstreben an Eckständern des Obergeschosses, dazwischen konvergierende Fußstreben mit ausgezogenen Nasen. An der Giebelseite die ortstypischen Stiele an den Bundständern. Tür mit inschriftlicher Datierung in das Jahr 1833.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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