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Hofanlage, bestehend aus einem giebelständigen Wohnhaus, Remise und Wirtschaftsgebäuden. Wohnhaus 1806, Remise 1822 datiert.
Das Wohnhaus und die gegenüberliegende Remise sind in der typischen Fachwerkkonfiguration des frühen 19. Jhs. errichtet worden, welche mit den kräftigen Mannfiguren an den Eckständern barockisierende Fachwerkzitate verwendet. Im abschließenden Teil des Grundstückes Wirtschaftsgebäude mit konstruktivem Fachwerkverband. Dem Wohnhaus ist ein ummauerter Nutzgarten angeschlossen. Als ein geschlossen erhaltenes Ensemble aus dem frühen 19. Jh. ist der Hof aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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