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Giebelständiges Wohnhaus mit angefügtem Stall aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. in klarer, symmetrisch angelegter Fachwerkkonfiguration. Besonders markant sind die Mannfiguren an den Eckständern des Obergeschosses sowie die abgefaste Schwelle. An den Füllhölzern reicher Flachschnitzdekor. Neben der qualitätvollen Fachwerkkonfiguration ist die ortsbildprägende Lage des Gebäudes für eine Einordnung als Kulturdenkmal ausschlaggebend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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