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Um 1700 erbautes traufständiges Wohnhaus in symmetrischem Fachwerkgefüge mit hervorragenden Flachschnitzereien an fast allen Hölzern. Besonders markant ist das vegetabile Geflecht an den Fußstreben der Mannfiguren sowie im Schwellenbereich, dort aufblühende Knospen mit aufgegangenen Kelchblättern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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