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Am westlichen Ortsrand von Hitzelrode befindet sich das Forstamt des ehemaligen v. Lüningkschen Waldbesitzes. Das traufständige Gebäude erhebt sich in einem konstruktiven Fachwerkgefüge mit charakteristischen Stockwerkstreben in beiden Geschossen; ein Geschossüberstand ist nicht ausgeprägt. Das Forsthaus ist aus ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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