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Das Wohnhaus des dreiseitig bebauten Gehöftes wurde um 1775 errichtet, die kleine Scheune stammt aus dem Anfang des 19. Jhs., die große Scheune ist auf einem Radabweiser 1885 datiert. Die gesamte Hofanlage ist in konstruktiver Fachwerkbauweise erbaut. Die Haustür stammt aus dem Ende des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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