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Die dreiseitige Hofanlage besteht aus dem um 1750 erbauten Wohnhaus, einer inschriftlich 1784 datierten Scheune, Wirtschaftsgebäuden sowie einem Backhaus. Das Fachwerk zeichnet sich durch Mannfiguren mit Halsriegeln an den Eckständern und einem Leitermotiv im Brüstungsbereich aus. Schwelle mit Seilbandprofil und abgefaster Unterkante. Die Wirtschaftsgebäude sind über einem Sandsteinsockel in konstruktiver Fachwerkkonfiguration, der Stall mit massivem Erdgeschoss erbaut. Als vollständig erhaltene Mühlenanlage ist der Komplex schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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