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Die Gesamtanlage des Ortes Jestädt schließt die Bebauung zu Seiten der Hauptstraße ein. Einbezogen wurde weiterhin der ursprüngliche Ortskern, der sich am erhöht liegenden Bereich der Kirche mit der dicht anschließenden kleinmaßstäblichen Bebauung Am Kirchrain befindet. Von dort aus siedelten sich im Zuge der Hauptstraße östlich des Angers meist kleinbäuerliche Höfe an, die das Erscheinungsbild des Ortes bis heute maßgeblich bestimmen. In direkter Nachbarschaft zur Kirche ließen die Herren von Boyneburg-Honstein ein stattliches Schloss errichten, Diese dreiflügelige Anlage mit einer markanten Fachwerkkonfiguration, die eine Datierung in das Jahr 1557 aufweist, setzt an exponierter Stelle zu Beginn der Hauptstraße einen weit sichtbaren Akzent. (k,g)
Außerhalb Ortslage Flur 2, Flurstück 95/34
Der jüdische Friedhof des Ortes befindet sich zwischen der Poch- und Pletschmühle im nördlich von Jestädt verlaufenden Mühlbachtal. Er gehört zu den ältesten jüdischen Begräbnisstätten in Hessen, obwohl der Ort keine eigene jüdische Gemeinde besaß. Seine überregionale Bedeutung erlangte er als Sammelfriedhof der jüdischen Gemeinden aus Sontra, Abterode, Reichensachsen, Netra und Eschwege. Von den ca. 150 Grabsteinen datiert der älteste aus dem Jahr 1645, der jüngste von 1855. Der Judenfriedhof Jestädts ist als überliefertes Zeugnis der jüdischen Gemeinden der Umgebung schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |