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Das im Jahr 1754 als Eisenhammer erwähnte Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäuden wurde 1782 zu einer Roggenmühle umgerüstet. Das Wohnhaus zeigt in seiner Fachwerkkonfiguration ein konstruktives Gefüge aus der Mitte des 18. Jhs. mit jüngeren Zutaten aus dem 19. Jh. Als ein erhaltenes technisches Denkmal aus der Mitte des 18. Jhs. ist die Pochmühle ein schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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