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Ehemalige Säge- und Mahlmühle aus den letzten Jahren des 18. Jhs. mit erhaltenem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden. Im Jahr 1899 wurde der Betrieb eingestellt, kurz darauf Turbinen
eingebaut, die bis ins Jahr 1959 die Umgebung mit Elektrizität versorgten. Die Pletschmühle ist aus technischen und geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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