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Giebelständiges, 1771 datiertes Wohnhaus in repräsentativem Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern mit zum Teil zusätzlich eingestellten Fußknaggen und giebelseitigen Andreaskreuzen. Eckständer mit eingestellter Säule, Füllhölzer mit Flachschnitzdekor, an der Unterkante der Schwelle geteilte Abfasung. Hofabschließende Scheune in Ständerkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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