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Traufständiges Doppelwohnhaus über hohem Sandsteinsockel in zwei Geschossen mit lebhafter Fachwerkkonfiguration. Im Obergeschoss ist weitgehend der Fachwerkverband aus dem Beginn des 18. Jhs. mit den 3/4-Streben an Eck- und Bundständern sowie dem Leitermotiv im Brüstungsbereich erhalten. Im Untergeschoss erneuertes Fachwerkgefüge aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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