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Stattliches traufständiges Wohnhaus in zwei Geschossen mit konstruktivem . Fachwerkgefüge aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. und jüngerem seitlichen Anbau mit einer hohen Tordurchfahrt, die den hinteren Bereich des Grundstückes erschließt. Am traufseitigen Geschossüberstand vergegenwärtigen reich ausgebildete Flachschnitzereien die angesehene Stellung des Bauherren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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