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Als ein typischer Vertreter der gestaffelten Bebauung dieses Straßenzuges erhebt sich das giebelständige Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit einem traufseitig einsichtigen Fachwerkverband, der durch sein lebhaftes Gefüge aus Mannfiguren an Eck- und Bundständern sowie das dazwischen eingelagerte Leitermotiv im Brüstungsbereich hervorgehoben wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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