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Giebelständiges Wohnhaus mit einer Datierung im Obergeschoss in das Jahr 1650. Der Fachwerkverband zeigt eine klare, symmetrisch aufgebaute Gliederung mit leicht gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an jedem zweiten Zwischenständer. Das Gebäude gehört in seinem Kern zu der ältesten erhaltenen Bausubstanz des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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