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Traufständiges Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. mit konstruktivem Fachwerkverband und bemerkenswerten Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes: dort an der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern mittelgroße Schiffskehlen mit Rundstab zwischen den profilierten Balkenköpfen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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