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Im hinteren Bereich der Hofanlage mit Giebel zur Motenroder Straße ausgerichtete ortsbildprägende Scheune. Es handlt sich um eine eingeschossige Scheune in konstruktiven Fachwerk des 18. Jhs. mit steilem Dach und traufseitigen Scheuentor. Das Wohnhaus des Hofes wurde 1998 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Die Scheune ist als Wirtschaftsgebäude einer ehemalige Hofanlage des 18. Jhs aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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