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Die sog. Untermühle südwestlich der Ortslage von Motzenrode datiert in das Jahr 1789 und wurde bis in die 1940er Jahre als Ölmühle betrieben. Bei den erhaltenen Gebäude handelt sich um einen zweigeschossiger Fachwerkbau in Rähmbauweise mit verputzten Erdgeschoss und Pfettendach mit doppelten stehenden Stuhl. Rückwärtig grenzt ein eingeschossiger Anbau an. Die ehem. Mühle ist als erhaltenes Beispiel eines Wirtschaftshofes um 1800 aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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