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Die Wohn-Wirtschaftsgebäude, die um 1800 entstanden sind, erheben sich am südlichen Ortsrand Motzenrodes. Auf das traufständige Wohnhaus mit einem konstruktiven Fachwerkgefüge folgt ein schmal bemessener Stall und eine Scheune in konstruktivem Fachwerkverband. Von der Gebäudegruppe abgesetzt erhebt sich eine weitere Scheune in konstruktiver Fachwerkkonfiguration.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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