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Die Gesamtanlage des Ortes Neuerode erschließt im Wesentlichen die Bebauung entlang des Steinweges und der Schulgasse, die eindrücklich die sozialgeschichtliche Entwicklung des Dorfes vergegenwärtigt.
Im Kern des Ortes, der um den Anger und die Kirche anzusiedeln ist, befand sich die ehemalige Meierei der Herren von Boyneburg-Honstein aus Jestädt. Der Besiedlungsgang setzte sich vor allem in südlicher Richtung entlang des Steinweges fort, in dessen Verlauf die wenigen Landwirte des Ortes ihre repräsentativen Hofanlagen errichteten, die noch heute das Ortsbild entscheidend prägen. Die vom 17. bis ins 19. Jh. datierten Höfe weisen als gemeinsames Merkmal ein giebelständiges Wohnhaus mit lebhafter Fachwerkkonfiguration und hofseitiger Schaufassade auf.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |