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Der ehemalige Kalkofen, dessen heutige Form aus dem Anfang des 20. Jhs. datiert, befindet sich außerhalb der Ortslage 150 m östlich des „Wolfstisches". Der turmähnliche, aus Backsteinmauerwerk rundgemauerte Ofen steigt bis zu einer Höhe von ca. 10 m auf. Auf Grund der technischen und geschichtlichen Bedeutung dieser Anlage ist der Kalkofen als schützenswertes Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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