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Traufständiges Wohnhaus in ortsbildprägender Ecklage aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. am Rand des ehemaligen Ortskerns. Die einsichtige Fassade zeigt markante, weit ausschwingende Fußstreben an den Eckständern des Obergeschosses sowie Flachschnitzdekor an den Füllhölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |