Die Ecke 2 - Kirche
Die Ecke 2
Die Ecke 2
Die Ecke 2 - Kirche Altar
Die Ecke 2
Die Ecke 2
Die Ecke 2 - Kirche Totenkasten C.E. Bold 1889
Die Ecke 2
Die Ecke 2 - Kirche Kanzel
Die Ecke 2 - Kirche Kreuzstein Innen
Die Ecke 2 - Kirche Taufstein
Die Ecke 2 - Kirche
Die Ecke 2 - Kirche Statue
Die Ecke 2
Die Ecke 2 - Kirche Innenraum
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Werra-Meißner-Kreis
Meinhard
Neuerode
  • Die Ecke 2
Ev. Kirche
Flur: 6
Flurstück: 30

Die evangelische Pfarrkirche in Neuerode bestimmt die Silhouette des Ortsbildes durch den zweifach gestaffelten Fachwerkturm, dessen Wetterfahne aus dem Jahr 1726 datiert. Über einem querrechteckigen, massiven Unterbau erwächst der Turm, der durch zwei Rücksprünge in eine Turmspitze mit quadratischem Grundriss überführt wird. Der Turmsockel datiert ins 13. Jh. und ist somit der älteste Teil des Gebäudes. Das zum Ende des 16. Jhs. ausgeführte Langhaus, ein kaum gegliederter Baukörper mit schließendem Satteldach, ist dem repräsentativen Turm in Formgebung und Gestalt untergeordnet.

Das Erscheinungsbild des Innenraumes prägt eine umlaufende Empore mit reichem Fachwerkgefüge, Flachschnitzdekor an den Bügen sowie gestaffelten Schiffskehlen mit Taustab. Die um 1600 entstandene Kanzel zeigt in den Gefachen des Kanzelkorbes Aposteldarstellungen, die in der Auswahl und Darstellung der Abgebildeten von der üblichen lkonographie abweicht, da sie Personen aus der Zeit um 1600 in zeitgenössischer Tracht und Habitus zeigt.

Als bemerkenswerte Ausstattungsgegenstände sind die Orgel mit einem neogotischen Prospekt sowie ein erhaltener Totenkasten aus dem 19. Jh. erwähnenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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