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In spitzwinkliger Lage zur Straßenflucht erbautes Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. mit jüngeren Ergänzungen. Im traufseitigen Schwellenbereich zwischen den profilierten Balkenköpfen Flachschnitzdekor, an den Eckständern eingelegter Rundstab. Auf Grund der Straßen schließenden Lage und den reichen Schmuckformen ist das Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |