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Gut erhaltene Hofanlage an ortsbildprägender Ecksituation, bestehend aus einem Wohnhaus aus dem Anfang des 18. Jhs., Wirtschaftsgebäuden und einem Backhaus aus dem 19. Jh. Besonders reich ausgeprägt sind die Schmuckformen an den Streben und im Bereich des Geschossüberstandes. Dort bestimmt vegetabiler Flachschnitzdekor das Erscheinungsbild. Der eingelegte Rundstab des Eckständers wird von Beschlagwerk eingerahmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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