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Das bescheidene traufständige Wohnhaus mit angeschlossenen Wirtschaftsgebäuden aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. schließt im Norden die Bebauung des Lindenangers ab. An den Eckständern des Obergeschosses schwingen weit ausladende Fußstreben bis über die Gefachgrenzen hinaus, dazwischen verfestigen konvergierende Fußstreben an den Zwischenständern den Fachwerkverband. Die Wirtschaftsgebäude erheben sich in konstruktivem Fachwerkgefüge über massivem Untergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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